Impressum

1. Name und Anschrift

Würth Leasing AG

Riedstrasse 14

8953 Dietikon

Schweiz

info@wuerthleasing.ch

2. Geschäftsführer

Beat Zbinden

3. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung

Zweck der Würth Leasing AG mit Sitz in Dietikon (Zürich) sind Leasinggeschäfte aller Art sowie das Erbringen der damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft in Zusammenhang stehen.

Das Unternehmen erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogener Daten ausschliesslich zur Erfüllung oder Vorbereitung von Verträgen, zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen oder mit der Einwilligung der Betroffenen.

4. Betroffenen Personengruppen

4.1 Mitarbeitende

  • Gegenwärtige Mitarbeitende
  • Ehemalige Mitarbeitende
  • Bewerber

4.2 Kunden

  • Kunden
  • Interessierte

4.3 Lieferanten

  • Dienstleister
  • Anbieter
  • Spediteure

Die diesbezüglichen Daten umfassen alle personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung der jeweiligen Zweckbestimmung erforderlich sind.

5. Potenzielle Empfänger bei Datenübermittlung

Bei der Durchführung der Kreditfähigkeitsprüfung sowie für die Abwicklung des Vertrages sind die potenziellen Empfänger übermittelter personenbezogener Daten:

  • Öffentliche Stellen oder Behörden, sofern eine gesetzliche Pflicht besteht
  • Wirtschaftsauskunfteien, Kreditvermittler, Arbeitgeber, Stellen innerhalb der Würth Leasing-Gruppe
  • Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) und der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO)
  • Eine darüberhinausgehende Weitergabe personenbezogener Daten ist nicht vorgesehen und erfolgt somit auch nicht.

6. Regelfristen für die Löschung

Die Löschung personenbezogener Daten erfolgt nach den jeweiligen geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen zur Datenlöschung unter Berücksichtigung gesetzlicher oder vertraglicher Aufbewahrungspflichten.

7. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten

Sollten Datenübermittlungen in Drittstaaten erforderlich werden, so geschieht dies ausschliesslich zu Abschluss oder Erfüllung von Verträgen soweit das schutzwürdige Interesse des Betroffenen dem nicht entgegensteht. Bei der Abwägung von Interessen der betroffenen und der Vertragsparteien wird stets ein strenger Massstab zu Gunsten des Betroffenen angelegt.