1. Name und Anschrift
Würth Leasing AG
Riedstrasse 14
8953 Dietikon
Schweiz
2. Geschäftsführer
Malte Lindberg
3. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung
Du hast Lust, die Zukunft der Würth Leasing mitzugestalten? Als Teil der renommierten Würth Gruppe und einer der führenden Finanzdienstleister in diesem Bereich legen wir großen Wert auf die persönliche und berufliche Entwicklung unserer Mitarbeiter. Werde Teil unseres engagierten Teams, das innovative Finanzierungslösungen für unsere Kunden entwickelt und ihnen dabei hilft, ihre Ziele zu erreichen.
Wir fördern eine offene Kommunikationskultur und legen Wert auf Teamwork und gegenseitige Wertschätzung. Bist du bereit, deine Ideen und dein Engagement einzubringen und gemeinsam mit uns erfolgreich zu sein?
4. Betroffenen Personengruppen
4.1 Mitarbeitende
- Gegenwärtige Mitarbeitende
- Ehemalige Mitarbeitende
- Bewerber
4.2 Kunde
- Kunden
- Interessierte
4.3 Lieferanten
- Dienstleister
- Anbieter
- Spediteure
Die diesbezüglichen Daten umfassen alle personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung der jeweiligen Zweckbestimmung erforderlich sind.
5. Potenzielle Empfänger bei Datenübermittlung
Bei der Durchführung der Kreditfähigkeitsprüfung sowie für die Abwicklung des Vertrages sind die potenziellen Empfänger übermittelter personenbezogener Daten:
- Öffentliche Stellen oder Behörden, sofern eine gesetzliche Pflicht besteht
- Wirtschaftsauskunfteien, Kreditvermittler, Arbeitgeber, Stellen innerhalb der Würth Leasing-Gruppe
- Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) und der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO)
- Eine darüberhinausgehende Weitergabe personenbezogener Daten ist nicht vorgesehen und erfolgt somit auch nicht.
6. Regelfristen für die Löschung
Die Löschung personenbezogener Daten erfolgt nach den jeweiligen geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen zur Datenlöschung unter Berücksichtigung gesetzlicher oder vertraglicher Aufbewahrungspflichten.
7. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten
Sollten Datenübermittlungen in Drittstaaten erforderlich werden, so geschieht dies ausschliesslich zu Abschluss oder Erfüllung von Verträgen soweit das schutzwürdige Interesse des Betroffenen dem nicht entgegensteht. Bei der Abwägung von Interessen der betroffenen und der Vertragsparteien wird stets ein strenger Massstab zu Gunsten des Betroffenen angelegt.